Verträge
Die KGMV schließt auf Landesebene für ihre Mitglieder Rahmenverträge und Vereinbarungen ab. Hier finden Sie eine Auflistung der bestehenden Vereinbarungen.
Aktuelle Informationen zur Leistungserbringung und Abrechnung bei/von Flüchtlingen
RAHMENVEREINBARUNG
zur medizinischen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und bei notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in und aus Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zwischen der KGMV und dem Innenministerium des Landes MV.
Ansprechpartner in der KGMV sind neben Herr André Loewe und Herr Daniel Korn.
Bisher beigetreten:
Landkreis Rostock
Landkreis Vorpommern-Rügen
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache
Für die Abrechnung mit der KVMV finden Sie hier folgende Unterlagen:
Zum 1. September 2015 hat die KVMV mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Rahmenvereinbarung zur ambulanten ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und ggf. notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 75 Abs. 6 SGB V und § 4 AsylbLG sowie § 62 AsylVfG geschlossen.
Das bedeutet, dass diese Rahmenvereinbarung die Versorgung von Asylbewerbern in den Praxen, in Gemeinschaftseinrichtungen sowie im Not- und Bereitschaftsdienst als auch die Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Notunterkünften (NUF) regelt.
Zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen können neben Vertragsärzten auch Nicht-Vertragsärzte (z.B. pensionierte Ärzte) und Ärzte aus stationären Einrichtungen an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Regelungen für Vertragsärzte gelten für diese Ärzte entsprechend.
Ansprechpartner:
Gruppenleiter der Fachgruppen-Bereiche in der Abrechnungsabteilung
Mitarbeiter der Vertragsabteilung
Rahmenvereinbarung zur ambulanten ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und ggf. notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen in MV zwischen der KVMV, Innenministerium und Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern – gültig ab 01.09.2015
- Behandlung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften
- Behandlung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften
- Handreichung des Sozialministeriums
- Anlage 1: Informationen für Ärzte
- Anlage 2: Ministeriumserlass nach § 62 AsylVfG
- Anlage 3: Merkblatt zur Arzneimittelversorgung
- Anlage 4: Anweisung für Impfstoffbestellungen
- Anlage 5: Durchführung öffentlich empfohlener Schutzimpfungen gem. STIKO
- Anlage 6: Maßnahmenplan bei Infektionskrankheiten
- Anlage 7: Rufbereitschaftsübersicht der Gesundheitsämter
- Vorlaufblatt zur Abrechnung
- Hinweis für niedergelassene Ärzte mit Sprechstunden in Notunterkünften (NUF)
Vereinbarungen der KGMV mit dem Land
- Vereinbarung des Landes M-V (Ministerium für Bildung) und der KGMV zur Finanzierung der Personalkosten für die hauptberuflichen Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen (in Kraft: 01.01.2010)
- 1. Änderung der Vereinbarung über die Förderung der Krankenhausinvestitionen in Mecklenburg-Vorpommern gem. Art. 14 GSG (in Kraft: 01.01.2002)
2-seitige Verträge nach § 112 SGB V
- Vereinbarung zur Umsetzung von § 39 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit § 43b Abs. 3 SGB V zwischen AOK Mecklenburg-Vorpommern, Verband der Ersatzkassen e. V.(vdek), IKKLandesverband Nord, BKK-Landesverband NORD und der KGMV vom 15.12.2009
- Beitrittserklärungen der Krankenkassen (Stand 15.11.2011)
- Beitrittserklärungen der Krankenhäuser (Aktualisiert 18.07.2014)
- Landesvereinbarung über die Abrechnung und Vergütung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gem. § 116b SGB V in Mecklenburg-Vorpommern
- Vertrag nach § 112 Abs. 1 und 2 Nr. 1 SGB V "Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung", festgesetzt durch die Schiedsstelle nach § 114 SGB V am 04.05.04
- Vertrag nach § 112 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB V "Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der KHS-Behandlung" (in Kraft: 07.04.1999)
- Vertrag nach § 112 Abs. 1 und 2 Nr. 3 SGB V "zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung" i.V.m. § 137 SGB V (in Kraft: 22.06.1995)
- Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 4 SGB V "Soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus" (in Kraft: Mai 1991)
- Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V "Nahtloser Übergang von der KHS-Behandlung zur Rehabilitation" (in Kraft: Mai 1991)
3-seitige Verträge nach §§ 115, 115a, 115b SGB V
- Vertrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V
- Abschluss des Unterschriftenverfahrens zum dreiseitigen Vertrag nach § 115b Abs. 1 Satz 4 SGB V – AOP-Vertrag
- Vergütung amb. Operationen gem. § 115b SGB V (in Kraft seit: 01.04.2005)
- Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zur gegenseitigen Unterrichtung über die Behandlung der Patienten sowie über die Überlassung und Verwendung von Krankenhausunterlagen (in Kraft: 06.12.2001)
- Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V "Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus" (in Kraft: 01.11.1997)
- Vereinbarung nach § 115b Abs.1 SGB V zur Bildung einer Kommission Ambulantes Operieren auf der Basis der Bundesvereinbarung von QS-Maßnahmen beim Ambulanten Operieren (in Kraft: 01.01.1997)
sonstige Verträge
- Vereinbarung nach § 26f Absatz 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz über den Nachweis der Bezugskosten für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom (EWS-Kostenausgleich-Nachweisvereinbarung)
- Vertrag zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 75 Abs. 1a Satz 6 SGB V – Terminvermittlung durch die Terminservicestelle –
- Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen Betreuung bei Krankentransporten zur Verlegung zwischen Krankenhäusern im Land Mecklenburg- Vorpommern nach § 4 Abs. 4 RDG M-V vom 09. Februar 2015
Sonderinfo 065/15 (Landesvereinbarung gemäß § 4 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz M-V (RDG M-V) ab 01.05.2015; Abschluss des Unterschriftenverfahrens und Beitrittserklärungen der Krankenhäuser)
Sonderinfo 120/16 (Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen Betreuung nach § 4 Abs. 4 RDG M-V , Entgelte zum 1.1.2017)
Krankenhausinformation 413/18 (Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 4 RDG M-V vom 30.10.2018, Entgelte ab dem 01.01.2019)
Krankenhausinfo 019/20 (Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen Betreuung nach dem Rettungsdienstgesetz, Entgelte zum 1.1.2020 und zum 01.01.2021)
Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen Betreuung nach dem Rettungsdienstgesetz, Entgelte zum 1.1.2022
Beitrittserklärungen der Krankenhäuser (Aktualisiert 01.11.2017)- Vereinbarung gemäß §§ 113, 118 und 120 SGB V über die Erbringung, Vergütung und Abrechnung von Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) 2013
- Vereinbarung gemäß §§ 113, 118 und 120 SGB V über die Erbringung, Vergütung und Abrechnung von Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) 2012
- Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
- Übergangsvereinbarung über die Abrechnung und Vergütung von Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser gemäß § 118 Abs. 1 und 2 SGB V
- Vereinbarung über die Schiedsstelle gemäß § 18 a KHG in Mecklenburg-Vorpommern
- Vertrag nach § 3 Landespflegegesetz (LPflegeG M-V) (in Kraft: 21.07.2006)
- Vertrag zwischen der KVMV und der KGMV "Datenerfassung und -auswertung von auf Datenträgern eingereichten Datenerhebungsbögen für das ambulante Operieren" (in Kraft: 31.12.1998)
- Vereinbarung nach § 303 Abs. 1 SGB V zur Datenübermittlung (in Kraft: 01.01.1997)
- Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V
- Kooperationsvereinbarung gemäß § 20b Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB V zur Beteiligung von Kliniken in M-V an der Beratung der BGF-Koordinierungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern
DMP
- Rahmenvertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Brustkrebs in Mecklenburg-Vorpommern
- 1. Protokollnotiz zum stationären Rahmenvertrag im DMP Brustkrebs in der Region Mecklenburg-Vorpommern zum 01.04.2021
- Vertrag zur Einbindung von Krankenhäusern in das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V i.V.m. § 137g SGB V Brustkrebs
- Ergänzende Erklärung zumVertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach §137f SGB V Brustkrebs
- 2. Protokollnotiz zum Ergänzungsvertrag zum Vertrag strukturierten Behandlungsprogramms nach §137f SGB V Brustkrebs (unterschrieben 06.06.2018)
- Vertrag zur Einbindung von niedergelassenen Leistungserbringern in das strukturierte Behandlungsprogramm DMP Brustkrebs
- Vereinbarung zur Förderung der Übermittlung elektronischer Dokumentationsdaten nach den Verträgen zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V für die Diagnosen Brustkrebs, Diabetes Typ 1, Diabetes Typ 2, Koronare Herzkrankheiten, Asthma und COPD (in Kraft: 25.09.2007)
- 13. Ergänzungsvereinbarung zum Datenstellenvertrag (25.05.2018)
- 13. Ergänzungsvereinbarung zum Datenstellenvertrag (25.05.2018) Anlagen
- 14. Ergänzungsvereinbarung (Änderungsvereinbarung) zum Datenstellenvertrag vom 01.04.2006 (01.10.2018)
- Beendigungserklärung zur Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V sowie zur Gemeinsamen Einrichtung nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr.1c RSAV für das DMP Brustkrebs
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