Die Krankenhausfinanzierung erfolgt im Somatischen Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie der jeweils gültigen Fassung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und im psychiatrischen Bereich auf der Grundlage der Bundespflegesatzverordnung (BPflV).