Zur Weiterentwicklung der Patientensicherheit ist durch die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser ein Klinisches Risikomanagement durchzuführen und Fehlermeldesysteme zu implementieren. Die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement beinhalten die Richtlinien zum Themenbereich Qualitätssicherung.
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