Insbesondere zwei wesentliche Punkte des Sparkonzeptes sind für alle Krankenhäuser problematisch. So schlägt die Kommission die Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel vor. Hier hatten die Krankenhäuser bereits 2026 einen einmaligen Einsparbetrag von 1,8 Mrd. Euro zur Stabilisierung der Finanzen der Krankenkassen beigebracht. Nach einer langen Auseinandersetzung u.a. im Vermittlungsausschuss des Bundesrates unter Führung von Ministerpräsidentin Schwesig wurde damals klargestellt, dass es sich um einen Einmaleffekt handeln sollte. Insbesondere der Wiedereinstieg in die Tarifrefinanzierung war Bestandteil der Einigung.
Nun schlägt die Finanzkommission vor, diese Einigung wieder rückgängig zu machen. Zusätzlich zu diesem Vorschlag wird gefordert, zukünftig die Tariflöhne nicht mehr zu vergüten. Dabei war es die Agenda der letzten Bundesregierungen, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in allen Krankenhäusern in eine tarifliche Vergütung zu führen. Diesem Auftrag sind in den vergangenen Jahren alle Krankenhausträger gefolgt. Ebenso sollten durch die Ausgliederung der Pflege aus der Pauschalvergütung bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende geschaffen werden. Auch dies war erfolgreich, denn die Krankenhäuser haben die Anzahl ihrer Gesundheitspfleger massiv erhöht.
Wenn nun der Auffassung der Finanzkommission gefolgt wird, die Auswirkungen der politisch verordneten Maßnahmen nicht mehr zu vergüten, wäre dies schlichtweg die staatlich verordnete Pleite für alle Krankenhäuser in M-V. Diese könnte nur noch durch den massiven Einsatz von Steuermitteln des Landes und der Landkreise verhindert werden, denn sie sind letztlich für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung verantwortlich. Im Ergebnis würden die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der öffentlichen Haushalte
stabilisiert. Das darf nicht erfolgen.
Die KGMV fordert daher die Landesregierung auf, sich frühzeitig gegen die Umsetzung der Sparvorschläge zu stellen.
Nun schlägt die Finanzkommission vor, diese Einigung wieder rückgängig zu machen. Zusätzlich zu diesem Vorschlag wird gefordert, zukünftig die Tariflöhne nicht mehr zu vergüten. Dabei war es die Agenda der letzten Bundesregierungen, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in allen Krankenhäusern in eine tarifliche Vergütung zu führen. Diesem Auftrag sind in den vergangenen Jahren alle Krankenhausträger gefolgt. Ebenso sollten durch die Ausgliederung der Pflege aus der Pauschalvergütung bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende geschaffen werden. Auch dies war erfolgreich, denn die Krankenhäuser haben die Anzahl ihrer Gesundheitspfleger massiv erhöht.
Wenn nun der Auffassung der Finanzkommission gefolgt wird, die Auswirkungen der politisch verordneten Maßnahmen nicht mehr zu vergüten, wäre dies schlichtweg die staatlich verordnete Pleite für alle Krankenhäuser in M-V. Diese könnte nur noch durch den massiven Einsatz von Steuermitteln des Landes und der Landkreise verhindert werden, denn sie sind letztlich für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung verantwortlich. Im Ergebnis würden die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der öffentlichen Haushalte
stabilisiert. Das darf nicht erfolgen.
Die KGMV fordert daher die Landesregierung auf, sich frühzeitig gegen die Umsetzung der Sparvorschläge zu stellen.