Die Länder haben am Montag scheinbar mehrheitlich signalisiert, dass Gesetz am 27. März im Bundesrat passieren zu lassen und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterlassen.
Für Mecklenburg-Vorpommern gefährdet der Entwurf des unzureichend überarbeiteten Gesetzes die Versorgung der Bevölkerung in den Krankenhäusern. Beispielsweise fehlt es an einer Möglichkeit, an den kleineren Krankenhäusern sowohl die neue sektorenübergreifende Versorgung zu etablieren ohne gleichzeitig aus der intensivmedizinischen Versorgung sowie der interdisziplinären Notfallbehandlung auszusteigen. Damit ist einerseits die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet, anderseits können einzelne Krankenhäuser den angestrebten neuen Behandlungsweg nicht gehen.
In den Änderungsanträgen sind weitere Formulierungen enthalten, die die dauerhafte Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser erschweren. Zusätzlich beinhaltet der Entwurf ein verstecktes Sparpaket zu Lasten der pflegerischen Versorgung und des Pflegepersonals.
„Auch wenn andere Bundesländer grundsätzlich das Voranschreiten der Reform durch das KHAG begrüßen, müssen wir den Entwurf für Mecklenburg-Vorpommern zurückweisen, denn die für unser Flächenland notwendigen Überarbeitungen sind nicht erfolgt. Unsere Krankenhäuser sind in ihrer Existenz gefährdet“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.
Die KGMV hat daher heute sowohl die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern als auch Ministerpräsidentin Schwesig aufgefordert, alles zu unternehmen, um den Gesetzentwurf zunächst sofort im Verfahren zu stoppen, um weitere Änderungsmöglichkeiten herbeizuführen.
Für Mecklenburg-Vorpommern gefährdet der Entwurf des unzureichend überarbeiteten Gesetzes die Versorgung der Bevölkerung in den Krankenhäusern. Beispielsweise fehlt es an einer Möglichkeit, an den kleineren Krankenhäusern sowohl die neue sektorenübergreifende Versorgung zu etablieren ohne gleichzeitig aus der intensivmedizinischen Versorgung sowie der interdisziplinären Notfallbehandlung auszusteigen. Damit ist einerseits die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet, anderseits können einzelne Krankenhäuser den angestrebten neuen Behandlungsweg nicht gehen.
In den Änderungsanträgen sind weitere Formulierungen enthalten, die die dauerhafte Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser erschweren. Zusätzlich beinhaltet der Entwurf ein verstecktes Sparpaket zu Lasten der pflegerischen Versorgung und des Pflegepersonals.
„Auch wenn andere Bundesländer grundsätzlich das Voranschreiten der Reform durch das KHAG begrüßen, müssen wir den Entwurf für Mecklenburg-Vorpommern zurückweisen, denn die für unser Flächenland notwendigen Überarbeitungen sind nicht erfolgt. Unsere Krankenhäuser sind in ihrer Existenz gefährdet“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.
Die KGMV hat daher heute sowohl die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern als auch Ministerpräsidentin Schwesig aufgefordert, alles zu unternehmen, um den Gesetzentwurf zunächst sofort im Verfahren zu stoppen, um weitere Änderungsmöglichkeiten herbeizuführen.