Donnerstag, 03 November 2016 08:34
Kategorie: Presse

12. Krankenhaustag Mecklenburg-Vorpommern

Krankenhausplanung muss Sache der Länder bleiben!

Schwerin/Güstrow, d. 2. November 2016. Krankenhausplanung ist ein komplexer Prozess. Bisher ist sie ausschließlich Sache der Bundesländer. Künftig soll darauf aber auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch die Vorgabe von Qualitätskriterien Einfluss nehmen können. Was bedeutet das für Mecklenburg-Vorpommern? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 12. Krankenhaustages Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow, zu dem die Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus eingeladen hat. Fachleute aus den Krankenhäusern diskutieren heute mit Politikern, Krankenkassenvertretern und weiteren Partnern im Gesundheitswesen. Es geht dabei um ein erhebliches Konfliktpotenzial.

„Qualität ist natürlich heute bereits ein Kriterium der Krankenhausplanung in unserem Bundesland. Auch an Qualitätsverbesserungen arbeiten unsere Kliniken ständig und weisen das transparent nach“, sagt Wolfgang Gagzow, Vorsitzender der AKMV. Der G-BA wird aber nun bundesweite Kriterien festlegen, die die Krankenhausplanung nachhaltig beeinflussen werden. Dabei geht es um Mengenfestlegungen, Qualitätsziele sowie Struktur- und Personalvorgaben. Diese Vorgaben berücksichtigen aber keine regionalen Besonderheiten, wie z.B. Erreichbarkeit und Infrastruktur. Zukünftig gilt es, eine flächendeckende Versorgung mit höheren Qualitätsvorgaben in Einklang zu bringen. Es ist Aufgabe der AKMV in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und den Krankenkassen, die Umsetzung so auszugestalten, dass die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend von diesen Qualitätsstandards profitiert. Die Krankenhäuser sind bereit, sich diesen neuen Anforderungen zu stellen. Dafür bedarf es aber auch einer ausreichenden Refinanzierung, so das Votum der AKMV-Vertreter auf dem Krankenhaustag.
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemein-samen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er beschließt u.a. die Richtlinien der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Im Rahmen der externen Qualitätssicherung gemäß § 136 ff SGB V werden die Kliniken kontinuierlich überprüft. Bei Mängeln der Ergebnisqualität finden strukturierte Gespräche und weitere Überprüfungen statt. Hinzu kommen zahlreiche freiwillige regelmäßige Qualitätsprüfungen bestimmter Bereiche, die sehr aufwändig und auch kostenträchtig sind. Zertifizierungsverfahren durch die medizinischen Fachgesellschaften sind gerade für Zentren, wie etwa für Brustzentren, ein Muss.

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