Etwa die Hälfte der Krankenhäuser bewerten ihre Liquiditätslage bereits heute als kritisch, resümiert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV), Uwe Borchmann. Laut aktuellen Umfragen wird für über 80% der Krankenhäuser ein negatives Jahresergebnis für 2023 erwartet; für so viele Häuser wie noch nie. In keinem anderen Bundesland gefährden die Nachwirkungen der Corona-Pandemie-Wellen, die Inflation und die Energiekrise die stationäre Versorgungsstruktur so, wie in Mecklenburg-
Vorpommern.
Vorpommern.
Der Bundesgesundheitsminister hat in den vergangenen Monaten bewusst eine Unterfinanzierung der Krankenhäuser toleriert und durch eigene Gesetzesformulierungen diese aktiv mit herbeigeführt, um bereits vor seiner Reform den Strukturbereinigungsprozess zu beschleunigen. Wenn dies auch in dichtbesiedelten Bundesländern zum gewollten Abbau von Überkapazitäten führt, kann es in M-V schlichtweg zum Versorgungszusammenbruch führen.
Seit der Corona-Pandemie ist die Patientenzahl um mehr als 10 % zurückgegangen.
Dennoch verbleiben den Krankenhäusern die fixen Vorhaltekosten für den Betrieb, denn sie können ungeachtet des Patientenrückgangs nicht einfach Abteilungen schließen oder zusammenlegen und Baukörper kurzfristig neugestalten. Das pragmatische Mittel den Verlust zu kompensieren, wäre eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes (Preis der Krankenhausbehandlung) 2023, durch Umverteilung dieser Kosten auf die verbleibenden Fälle, um zusätzliche 5 % gewesen. Genau diese Erhöhung haben der Minister und die Regierungsfraktionen im Bundestag aber durch eine kurzfristige Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes verhindert. Nachdem nun die Corona-Finanzhilfen und Rettungsmechanismen ausgelaufen sind, wird das Dilemma in 2023 sichtbar. Den Krankenhäusern M-Vs fehlen heute durch den Rückgang der Leistung jährlich etwa 60 Millionen Euro zur Deckung ihrer Unterfinanzierung. Ebenso fehlt die Möglichkeit, die Inflation einzupreisen, denn auch dies lässt das Gesetz nicht zu. „Bereits 2023 führt dies zu einem strukturellen Defizit bei einem Großteil der Krankenhäuser“ so Borchmann, welches bisher aus Rücklagen aufgefangen wird. „Nach und nach wird aber vielen Häusern die Liquidität ausgehen – dazu tragen auch die Tariflohnerhöhungen 2023/2024 bei, welche die Krankenhäuser zu stemmen haben. Auch sie sind nicht im Landesbasisfallwert abgebildet“.
Seit der Corona-Pandemie ist die Patientenzahl um mehr als 10 % zurückgegangen.
Dennoch verbleiben den Krankenhäusern die fixen Vorhaltekosten für den Betrieb, denn sie können ungeachtet des Patientenrückgangs nicht einfach Abteilungen schließen oder zusammenlegen und Baukörper kurzfristig neugestalten. Das pragmatische Mittel den Verlust zu kompensieren, wäre eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes (Preis der Krankenhausbehandlung) 2023, durch Umverteilung dieser Kosten auf die verbleibenden Fälle, um zusätzliche 5 % gewesen. Genau diese Erhöhung haben der Minister und die Regierungsfraktionen im Bundestag aber durch eine kurzfristige Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes verhindert. Nachdem nun die Corona-Finanzhilfen und Rettungsmechanismen ausgelaufen sind, wird das Dilemma in 2023 sichtbar. Den Krankenhäusern M-Vs fehlen heute durch den Rückgang der Leistung jährlich etwa 60 Millionen Euro zur Deckung ihrer Unterfinanzierung. Ebenso fehlt die Möglichkeit, die Inflation einzupreisen, denn auch dies lässt das Gesetz nicht zu. „Bereits 2023 führt dies zu einem strukturellen Defizit bei einem Großteil der Krankenhäuser“ so Borchmann, welches bisher aus Rücklagen aufgefangen wird. „Nach und nach wird aber vielen Häusern die Liquidität ausgehen – dazu tragen auch die Tariflohnerhöhungen 2023/2024 bei, welche die Krankenhäuser zu stemmen haben. Auch sie sind nicht im Landesbasisfallwert abgebildet“.
„Da fährt ein Minister im BMG unsere nach der Wiedervereinigung in M-V über mehr als 30 Jahre hervorragend entwickelte Krankenhauslandschaft flächendeckend gegen den Baum, während er sie gleichzeitig im Rahmen seiner Reformziele öffentlich als Vorbild lobt“, stellt Borchmann klar und weiter „Häuptling Lauterbach spricht mit gespaltener Zunge, wenn er mehr Qualität fordert und uns gleichzeitig die Finanzmittel hierfür entzieht.“
„Die Krankenhäuser MVs fordern vom Bund ein sofortiges Vorschaltgesetz, welches den Landesbasisfallwert einmalig um mindestens 5% anhebt und zusätzlich die Lohn- und Sachkostensteigerungen der Jahre 2023 und 2024 vollständig refinanziert. Dabei muss der Minister auch nicht auf leere Kassen verweisen, denn es handelt sich nicht um Steuermittel, sondern um eine auskömmliche Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung“ so die KGMV.
„Wenn dies nicht passiert, wird unsere Landesregierung mit erheblichen Finanzmitteln einspringen müssen. Deswegen haben wir bereits einen Landes-Rettungsschirm eingefordert“, so Borchmann – „Besser aber wäre es, wenn unsere Landesregierung und insbesondere die Ministerpräsidentin gemeinsam mit den anderen Ländern den Bund zum Handeln bringen, denn ansonsten sind sie gemeinsam mit den Landkreisen in der Verantwortung.“ Besondere Situation in MV Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits jetzt über sieben Mal weniger Krankenhäuser je Quadratkilometer Landesfläche als Nordrhein-Westfalen. In unserem Bundesland versorgen nur 17 Standorte die Menschen je 10.000 km² Landesfläche; in NRW sind es über 100 Standorte je 10.000 km². Wir können uns daher kaum weitere Ausdünnungen der Standorte erlauben, ohne die Versorgung der Menschen zu gefährden. Gleichzeitig verfügt Mecklenburg-Vorpommern über den größten Anteil an Krankenhäusern, die aufgrund ihrer Trägerschaft per Deklaration weder unter einen kommunalen noch landeseigenen Rettungsschirm schlüpfen können.
Wir saufen ab! Vorschaltgesetz zur Rettung der Krankenhäuser: Jetzt!