Gehofft hatte die Krankenhausgesellschaft indes auf eine konkrete Aussage zu einem Vorschaltgesetz, um für die kommenden zwei Jahre eine sichere Übergangsfinanzierung zu erreichen. Davon ist aber im Eckpunktepapier keine Rede. Ebenso fehlen Aussagen, wie
denn die Vorhaltefinanzierung zukünftig so gestaltet wird, dass Personal- und Sachkostenentwicklungen zu 100% refinanziert werden. „Das Papier versucht eher gesichtswahrend das politische Ziel des Bundesgesundheitsministers zu verteidigen – ein Schritt nach vorne im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung ist es bei Weitem nicht.“
Positiv bewertet die Krankenhausgesellschaft die bestätigte Länderhoheit in der Krankenhausplanung. Hier wird es aber darauf ankommen, dass Bundesländer mit einer Überversorgung auch entsprechend auf die Reform reagieren, während in M-V der Kompromiss zwischen weiterschreitender Spezialisierung und Zentralisierung auf der einen Seite und Erhalt einer flächendeckenden Notfall- und Grundversorgung auf der anderen Seite im Vordergrund steht. „Wir nehmen die heute ausgesprochene Existenzgarantie des Bundesgesundheitsministers wörtlich“ so die KGMV.
denn die Vorhaltefinanzierung zukünftig so gestaltet wird, dass Personal- und Sachkostenentwicklungen zu 100% refinanziert werden. „Das Papier versucht eher gesichtswahrend das politische Ziel des Bundesgesundheitsministers zu verteidigen – ein Schritt nach vorne im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung ist es bei Weitem nicht.“
Positiv bewertet die Krankenhausgesellschaft die bestätigte Länderhoheit in der Krankenhausplanung. Hier wird es aber darauf ankommen, dass Bundesländer mit einer Überversorgung auch entsprechend auf die Reform reagieren, während in M-V der Kompromiss zwischen weiterschreitender Spezialisierung und Zentralisierung auf der einen Seite und Erhalt einer flächendeckenden Notfall- und Grundversorgung auf der anderen Seite im Vordergrund steht. „Wir nehmen die heute ausgesprochene Existenzgarantie des Bundesgesundheitsministers wörtlich“ so die KGMV.