„Wir stellen uns zunehmend die Frage, ob der Bundesminister nicht die finanziell dramatische Situation der Kliniken bewusst toleriert und Insolvenzen in Kauf nimmt, um eine Begründung für seine Reform zu finden“, so KGMV-Geschäftsführer Uwe Borchmann und begründet seinen Standpunkt. Als die Corona-Krise zu einem massiven Rückgang der Krankenhausleistungen und damit der Einnahmen führte, hat die damalige Bundesregierung mit Soforthilfen pragmatisch reagiert. Im Anschluss an diese Soforthilfen hätten die Landesbasisfallwerte (Rechnungspreise der Krankenhäuser) dem Rückgang der Fallzahlen Rechnung tragen können, da im SGB V eine entsprechende Steigerungssystematik vorgesehen war. „Damit hätten wir den durch den Fallzahlrückgang eingetretenen Einnahmeverlust unproblematisch so decken können, dass die Fixkosten der Krankenhäuser bezahlt worden wären“, so die KGMV. Explizit diesen Mechanismus hat Lauterbach aber aus dem Gesetz streichen lassen und damit die Krankenhäuser in eine schwierige Situation gebracht.
In einem zweiten Schritt hat der Bundesminister scheinbar ein riesiges Hilfspaket zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für die Krankenhäuser geschnürt und in diversen Talkshows öffentlich beworben. Dieses Paket ist am Ende aber so in ein Gesetz gegossen worden, dass lediglich ein geringer Anteil der Mittel bei den Krankenhäusern ankommt und ein dreistelliger Millionenbetrag die Kliniken nicht erreicht. Theorie und Praxis sind offensichtlich disparat.
In einem zweiten Schritt hat der Bundesminister scheinbar ein riesiges Hilfspaket zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für die Krankenhäuser geschnürt und in diversen Talkshows öffentlich beworben. Dieses Paket ist am Ende aber so in ein Gesetz gegossen worden, dass lediglich ein geringer Anteil der Mittel bei den Krankenhäusern ankommt und ein dreistelliger Millionenbetrag die Kliniken nicht erreicht. Theorie und Praxis sind offensichtlich disparat.
Hartnäckig weigert sich das Bundesministerium auch, die hohen Tarifsteigerungen der Krankenhäuser refinanzieren zu wollen. Noch immer gilt die Regelung, dass diese nur teilweise in die Landesbasisfallwerte einfließen dürfen.
„Wir erwarten, dass der Bundesminister über ein sofortiges Vorschaltgesetz unverzüglich seine eigenen Entscheidungen korrigiert - die Landesbasisfallwerte 2024 müssen die realen Kostensteigerungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 abbilden. Dafür muss jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nur so werden genug Krankenhäuser für eine Reform übrigbleiben“, so die Krankenhausgesellschaft.
Mit einem bundesweiten Aktionstag „Krankenhäuser in Not“ am 20. Juni 2023 um 11 Uhr in Berlin, Washingtonplatz, soll u.a. auch diese Forderung gegenüber der Politik deutlich gemacht werden.
„Wir erwarten, dass der Bundesminister über ein sofortiges Vorschaltgesetz unverzüglich seine eigenen Entscheidungen korrigiert - die Landesbasisfallwerte 2024 müssen die realen Kostensteigerungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 abbilden. Dafür muss jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nur so werden genug Krankenhäuser für eine Reform übrigbleiben“, so die Krankenhausgesellschaft.
Mit einem bundesweiten Aktionstag „Krankenhäuser in Not“ am 20. Juni 2023 um 11 Uhr in Berlin, Washingtonplatz, soll u.a. auch diese Forderung gegenüber der Politik deutlich gemacht werden.