„Damit wird Gesundheitsminister Harry Glawe quasi entmündigt und Ministerpräsidentin Schwesig braucht keinem Bürger mehr wohnortnahe Versorgung zu versprechen.“ wettert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Uwe Borchmann und weiter „Zukünftig werden im fernen Berlin für einen Großteil der stationären Eingriffe Mindestmengen festgelegt werden, Dies führt dazu, dass die Krankenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns diese Leistungen gar nicht mehr erbringen dürfen.“ Betroffen sind nicht etwa nur die kleinen Krankenhäuser, sondern auch die Universitätskliniken und die Maximalversorger in Schwerin und Neubrandenburg.
Damit können ggf. auch Fachärzte nicht mehr im eigenen Bundesland ausgebildet werden, da wir nicht mehr alle Leistungen des Ausbildungskataloges vorhalten können, so Borchmann.
Der G-BA trifft seine Entscheidungen zwar an der mengenabhängigen Qualität der Leistungen, berücksichtigt dabei aber nur deutschlandweite Durchschnitte der Erreichbarkeit. „Eine solche G-BA Entscheidung bedeutet für Patienten in NRW vielleicht, dass sie nur 10 Minuten weiterfahren müssen, aber Neubrandenburger müssen vielleicht demnächst bis Berlin reisen!“
Die abschließende Länderkompetenz in der Krankenhausplanung ist fundamental. Sonst brauchen wir uns demnächst über den Erhalt der wohnortnahen Krankenhausversorgung keine Gedanken im eigenen Bundesland mehr zu machen, so die KGMV.