Beide Verhandlungsseiten haben sich auf diese Kompromisslösung nach intensiver Verhandlung verständigt und beantragten bei dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern die notwendige Genehmigung dieses Wertes. „Damit steht die erforderliche Rechtsbasis für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2016 zur Verfügung“, bestätigt Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek- Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, für die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.