Hintergrund:
Der Landesbasisfallwert wird jährlich von den Vertretern der Krankenhäuser und der Krankenkassen neu ausgehandelt. Er widerspiegelt u.a. Weiterentwicklungen des DRG-Systems und der Abrechnungsregeln für das laufende Jahr. Basis der Berechnung ist immer der Wert des vorhergehenden Jahres. Berücksichtigt werden muss aber auch der Veränderungswert, der auf Bundesebene von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherung vereinbart wird. Die Preise werden dann aus dem Landesbasisfallwert und den so genannten „Relativgewichtspunkten“ je Fall berechnet.
Ansprechpartner:
KGMV
Uwe Borchmann
Tel.: 0385/48529-0
Der Landesbasisfallwert wird jährlich von den Vertretern der Krankenhäuser und der Krankenkassen neu ausgehandelt. Er widerspiegelt u.a. Weiterentwicklungen des DRG-Systems und der Abrechnungsregeln für das laufende Jahr. Basis der Berechnung ist immer der Wert des vorhergehenden Jahres. Berücksichtigt werden muss aber auch der Veränderungswert, der auf Bundesebene von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherung vereinbart wird. Die Preise werden dann aus dem Landesbasisfallwert und den so genannten „Relativgewichtspunkten“ je Fall berechnet.
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Landesverbände der Krankenkassen
Steffen Althorn
Tel.: 0385/5216-104
Steffen Althorn
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