Freitag, 28 Februar 2020 13:05
Kategorie: Presse

Neue Krankenhausentgelte für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern

Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen einigen sich auf Landesbasisfallwert 2020

Schwerin, 28.02.2020. Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2020 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Mecklenburg-Vorpommern, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, geeinigt. Dieser beträgt 3.656,00 Euro.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2020 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Damit haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 1. März 2020 zur Abrechnung.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.
Hintergrund:
Der Landesbasisfallwert wird jährlich von den Vertretern der Krankenhäuser und der Krankenkassen neu ausgehandelt. Er widerspiegelt u.a. Weiterentwicklungen des DRG-Systems und der Abrechnungsregeln für das laufende Jahr. Basis der Berechnung ist immer der Wert des vorhergehenden Jahres. Berücksichtigt werden muss aber auch der Veränderungswert, der auf Bundesebene von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherung vereinbart wird. Die Preise werden dann aus dem Landesbasisfallwert und den so genannten „Relativgewichtspunkten“ je Fall berechnet.
Ansprechpartner:
KGMV
Uwe Borchmann
Tel.: 0385/48529-0
 
Landesverbände der Krankenkassen
Steffen Althorn
Tel.: 0385/5216-104
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