Montag, 10 September 2018 15:46
Kategorie: Presse

KGMV zum Gesetzentwurf Organspende: Es ist gut, dass wir alle nochmals über das Thema nachdenken

Schwerin, den 10. September 2018. Es ist gut, dass jetzt erneut über das Thema Organspende nachgedacht und diskutiert wird. Angesichts bundesweit sinkender Spenderzahlen halten es auch die Krankenhausträger in Mecklenburg-Vorpommern für wichtig, diesem Thema so nochmals einen höheren Stellenwert zu geben. „Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Gesetzentwurf diese Debatte angestoßen hat, wird von den Vorstandsmitgliedern der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in ihrer heutigen Vorstandstagung einhellig begrüßt“, so der Vorsitzende der KGMV, Herr Dr. Hanns-Diethard Voigt.
„Die bisherige Regelung, die ja noch gar nicht so lange in Kraft ist, bewirkt offensichtlich nicht, dass sich tatsächlich mehr Menschen im Lande mit dem für jeden so wichtigen Thema auseinandersetzen“, sagt KGMV-Geschäftsführer Wolfgang Gagzow. „Ich weiß, dass es auch Vorbehalte gegenüber der nun im Gesetzentwurf vorgesehenen Widerspruchsregelung gibt – eine Regelung, die ich ganz persönlich sehr begrüße. Sie bedeutet ja keinesfalls, dass jeder automatisch zum Organspender werden kann, wenn er das für sich persönlich ablehnt. Er muss allerdings dann aktiv werden und sein Nein dazu dokumentieren.“
Die Hoffnung sei, so Dr. Voigt, dass sich nun eine deutlich intensivere Debatte entwickelt, die viele Menschen zum Nachdenken über die eigene Position anregt, in der viele Fragen beantwortet und damit auch noch vorhandene Befürchtungen und Ängste abgebaut werden können. „Es ist gut, wenn sich jeder – auch gemeinsam mit der Familie und mit Freunden – darüber ausspricht und dann frühzeitig eine Entscheidung trifft. Es ist eine Überforderung vieler Angehöriger, wenn sie erst in einem Ernstfall damit konfrontiert werden und herausfinden müssen, wie denn der Betreffende wohl entschieden hätte.“
Der KGMV-Vorstand war sich aber auch einig darüber, dass die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Bezug auf die Organspenden deutlich verbessert werden müssen. Viele, vor allem kleinere Kliniken, sind hier sowohl personell als auch finanziell überfordert. Daher sei es ein wichtiges Signal, dass die Politik mit dem Gesetzentwurf die Vorschläge der Krankenhäuser aufnimmt und sich zu Verbesserungen bekennt. Dazu gehöre, dass alle dem Krankenhaus im Zusammenhang mit Organspenden entstehenden Kosten auch gedeckt würden, dass die Freistellung der Transplantationsbeauftragten besser und bundesweit einheitlich gestaltet werden soll. Es gehe nicht darum, mit Organspenden Geld zu verdienen, sondern darum, dass Krankenhäuser diese Aufgabe auch tatsächlich erfüllen können.
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