So sieht Wolfgang Gagzow einen wichtigen Grund für die rückläufigen Spenderzahlen in der in Deutschland geltenden Zustimmungslösung. Jeder muss zu Lebzeiten, z.B. mit einem Organspenderausweis, dokumentieren, dass er einer Organentnahme zustimmt. Ist das nicht der Fall, bestimmen die Angehörigen entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Aus unterschiedlichen Gründen verschieben aber viele Menschen diese persönliche Entscheidung. Dabei gibt es – das besagen Umfragen – in der Bevölkerung vielfach durchaus Zustimmung zu einer Organspende. Die Einführung einer Widerspruchslösung, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits gilt, wäre aus Sicht des KGMV-Geschäftsführers daher auch für Deutschland besser. Danach werde jeder Bürger als Organspender behandelt, wenn er sich zu seinen Lebzeiten nicht explizit dagegen ausgesprochen habe.
Bundesweit gibt es rund 1.250 Kliniken, die berechtigt sind, Organe zu entnehmen. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 28 Kliniken. Hier spielen die Transplantationsbeauftragten eine wichtige Rolle. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Position müsse aber weiter gestärkt werden, so die KGMV. Sie müssten ja nicht nur dafür sorgen, dass potenzielle Organspender in der Klinik erkannt werden, sondern auch das Personal schulen und Angehörige begleiten. Diese Fachleute verdienen für ihre medizinisch und ethisch hochverantwortliche Tätigkeit Respekt und Anerkennung Die Feststellung des Hirntods, die zwingend vor einer Organentnahme notwendig ist, erfordert hohe Expertise der Ärzte und langjährige Erfahrung in der Behandlung von Hirnschädigungen. Diese Todesfeststellung muss zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden erfolgen. Auch das sei ein Grund dafür, dass Organentnahmen oft unterblieben, denn dieses anspruchsvolle Verfahren könnten die meisten der Entnahmekrankenhäuser nicht immer leisten. „Den Vorschlag, die DSO sollte mobile Expertenteams für die Hirntoddiagnostik koordinieren, kann ich daher nur unterstützen“, so Wolfgang Gagzow.
Auch das Thema Patientenverfügung spielt eine Rolle. Meist geht es darin um den Verzicht auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen. Die Verfügungen enthalten aber oft keine Regelung in Bezug auf die Organspende. Dieses sollte jedoch von jedem, der seine Organe im Falle des Todes spenden möchte, genau definiert werden. Wolfgang Gagzow: „Wir müssen erreichen, dass eine Organspende ganz selbstverständlich als lebensrettend für andere schwer kranke Menschen verinnerlicht wird – von Ärzten und Pflegenden, den Angehörigen und von allen Bürgern. Das wäre ein anderes Herangehen als heute, wo Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fast das Schlusslicht bildet. Auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, das jahrelang bei Organspenden mit an der Spitze lag, sind die Zahlen rückläufig. Das darf nicht so bleiben.“
Bundesweit gibt es rund 1.250 Kliniken, die berechtigt sind, Organe zu entnehmen. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 28 Kliniken. Hier spielen die Transplantationsbeauftragten eine wichtige Rolle. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Position müsse aber weiter gestärkt werden, so die KGMV. Sie müssten ja nicht nur dafür sorgen, dass potenzielle Organspender in der Klinik erkannt werden, sondern auch das Personal schulen und Angehörige begleiten. Diese Fachleute verdienen für ihre medizinisch und ethisch hochverantwortliche Tätigkeit Respekt und Anerkennung Die Feststellung des Hirntods, die zwingend vor einer Organentnahme notwendig ist, erfordert hohe Expertise der Ärzte und langjährige Erfahrung in der Behandlung von Hirnschädigungen. Diese Todesfeststellung muss zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden erfolgen. Auch das sei ein Grund dafür, dass Organentnahmen oft unterblieben, denn dieses anspruchsvolle Verfahren könnten die meisten der Entnahmekrankenhäuser nicht immer leisten. „Den Vorschlag, die DSO sollte mobile Expertenteams für die Hirntoddiagnostik koordinieren, kann ich daher nur unterstützen“, so Wolfgang Gagzow.
Auch das Thema Patientenverfügung spielt eine Rolle. Meist geht es darin um den Verzicht auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen. Die Verfügungen enthalten aber oft keine Regelung in Bezug auf die Organspende. Dieses sollte jedoch von jedem, der seine Organe im Falle des Todes spenden möchte, genau definiert werden. Wolfgang Gagzow: „Wir müssen erreichen, dass eine Organspende ganz selbstverständlich als lebensrettend für andere schwer kranke Menschen verinnerlicht wird – von Ärzten und Pflegenden, den Angehörigen und von allen Bürgern. Das wäre ein anderes Herangehen als heute, wo Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fast das Schlusslicht bildet. Auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, das jahrelang bei Organspenden mit an der Spitze lag, sind die Zahlen rückläufig. Das darf nicht so bleiben.“
Hintergrund:
„Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ Das ist das Motto zum diesjährigen Tag der Organspende. Seit 36 Jahren, immer am ersten Sonnabend im Juni, ist er Anlass, Organspendern und ihren Angehörigen zu danken, gleichzeitig aber auch aufzuklären und dafür zu werben, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, vielleicht auch die eigene Haltung zu überdenken. Das sei angesichts der Zahlen zwingend notwendig, so die KGMV. Bundesweit gab es im vorigen Jahr nur noch 787 Organspender. Im Jahr zuvor waren es noch 857 Spender. Die Zahl der gespendeten Organe betrug 2.594 im Jahr, in 2016 waren es noch 2.867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet wurden.
Infotelefon Organspende Fragen zur Organspende und Transplantation können über das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gestellt werden. Sie werden von einem qualifizierten Team beantwortet. Der Organspenderausweis sowie kostenlose Informationsmaterialien können beim Infotelefon telefonisch oder per E-Mail an bestellt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA beantwortet in einer neuen Broschüre ebenfalls häufige Fragen zur Organ-und Gewebespende: „Antworten auf wichtige Fragen – Organ-und Gewebespende“. Sie kann kostenfrei bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Fax: 0221-8992257, E-Mail: , www.bzga.de/infomaterialien
„Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ Das ist das Motto zum diesjährigen Tag der Organspende. Seit 36 Jahren, immer am ersten Sonnabend im Juni, ist er Anlass, Organspendern und ihren Angehörigen zu danken, gleichzeitig aber auch aufzuklären und dafür zu werben, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, vielleicht auch die eigene Haltung zu überdenken. Das sei angesichts der Zahlen zwingend notwendig, so die KGMV. Bundesweit gab es im vorigen Jahr nur noch 787 Organspender. Im Jahr zuvor waren es noch 857 Spender. Die Zahl der gespendeten Organe betrug 2.594 im Jahr, in 2016 waren es noch 2.867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet wurden.
Infotelefon Organspende Fragen zur Organspende und Transplantation können über das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gestellt werden. Sie werden von einem qualifizierten Team beantwortet. Der Organspenderausweis sowie kostenlose Informationsmaterialien können beim Infotelefon telefonisch oder per E-Mail an bestellt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA beantwortet in einer neuen Broschüre ebenfalls häufige Fragen zur Organ-und Gewebespende: „Antworten auf wichtige Fragen – Organ-und Gewebespende“. Sie kann kostenfrei bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Fax: 0221-8992257, E-Mail: , www.bzga.de/infomaterialien