Nach dem PsychVVG ist das neue budgetbasierte Entgeltsystem in der Psychiatrie spätestens ab 2018 verpflichtend anzuwenden. Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ist die Festlegung von Prozessen, die Verbesserung der organisatorischen Schnittstellen und die Neugestaltung von Arbeitsabläufen unabdingbar, um sich auf das neue Entgeltsystem umzustellen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dabei gilt es besonders, sich auf die erneuten gesetzlichen Änderungen einzustellen.