Schwerin, 29. April 2026 – Anlässlich des heute vorgesehenen Beschlusses des Bundeskabinetts zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann:
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aufgrund weiterer Kürzungen zu erheblichen Einschränkungen der Versorgungsqualität in den Krankenhäusern führen. Die vorgesehenen Maßnahmen bergen konkret die Gefahr, dass medizinische Leistungen reduziert oder nicht mehr in der bisherigen Breite an allen Standorten in M-V vorgehalten werden können. Dies wird die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten massiv schwächen.