Schwerin, den 09.06.2021. Mit einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG versuchen nun CDU und SPD im Bundestag den Ärger der Bundesländer über den Verlust ihrer Krankenhausplanungsrechte abzumildern und wollen die Regelung in § 136 SGB V Abs. 5 zur Ausnahmegenehmigung von Mindestmengen nun scheinbar doch beibehalten, aber in geänderter Form.