Mittwoch, 09 Juni 2021 11:00
Kategorie: Presse

Regierungsfraktionen versuchen Länder auszutricksen

Schwerin, den 09.06.2021. Mit einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG versuchen nun CDU und SPD im Bundestag den Ärger der Bundesländer über den Verlust ihrer Krankenhausplanungsrechte abzumildern und wollen die Regelung in § 136 SGB V Abs. 5 zur Ausnahmegenehmigung von Mindestmengen nun scheinbar doch beibehalten, aber in geänderter Form.
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