DKG zum Ausschluss der Autologen Chondrozyten Implantation (ACI) am Sprunggelenk durch den G-BA
Nachricht vom 25.02.2010
Berlin, 25. Februar 2010 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Plenarsitzung im Februar beschlossen, dass das innovative ACI- Verfahren (Autologen Chondrozyten Implantation) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten nicht mehr vergütet wird. GKV-Versicherten steht somit eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung. Für Privatversicherte bleibt die Methode weiterhin verfügbar.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.
