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DKG zum Ausschluss der Autologen Chondrozyten Implantation (ACI) am Sprunggelenk durch den G-BA

Nachricht vom 25.02.2010

Berlin, 25. Februar 2010 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Plenarsitzung im Februar beschlossen, dass das innovative ACI- Verfahren (Autologen Chondrozyten Implantation) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten nicht mehr vergütet wird. GKV-Versicherten steht somit eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung. Für Privatversicherte bleibt die Methode weiterhin verfügbar.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.

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Pressemitteilung (18.0 KB)

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