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Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG

Seit dem 27. Mai 2004 existiert in Mecklenburg-Vorpommern der Schlichtungsausschuss gem. § 17c KHG.
Der Ausschuss hat seine Geschäftsstelle bei der KGMV, Wismarsche Str. 175, 19053 Schwerin (Tel. 03 85/48 52 9-110).

Er kann von den Vertragsparteien gem. § 18a Abs. 2 KHG zu den in der Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 17c Abs. 4 KHG und der Bundesrahmenempfehlung vom 15.04.2004 genannten Tatbeständen und Voraussetzungen angerufen werden (Stichprobeprüfungen durch den MDK).

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