Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG
Seit dem 27. Mai 2004 existiert in Mecklenburg-Vorpommern der Schlichtungsausschuss gem. § 17c KHG.
Der Ausschuss hat seine Geschäftsstelle bei der KGMV, Wismarsche Str. 175, 19053 Schwerin (Tel. 03 85/48 52 9-110).
Er kann von den Vertragsparteien gem. § 18a Abs. 2 KHG zu den in der Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 17c Abs. 4 KHG und der Bundesrahmenempfehlung vom 15.04.2004 genannten Tatbeständen und Voraussetzungen angerufen werden (Stichprobeprüfungen durch den MDK).
Anlage 1 gem. § 2 Abs. 3 Satz 7 der Gemeinsamen Empfehlung nach § 17c KHG (Datenübermittlung)
Landesvereinbarung vom 27.05.2004 über die Bildung eines Schlichtungsausschusses nach § 17c Abs. 4 KHG in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesrahmenempfehlung vom 15.04.2004 (= Gemeinsame Empfehlung zum Prüfverfahren nach § 17 c KHG)
Wichtiger Hinweis für Benutzer: Angezeigte Links, die mit einem Schloss gekennzeichnet sind, führen in den internen Bereich, der nur angemeldeten Benutzern zugänglich ist. Bitte beantragen Sie Ihre Zugangsdaten unter info@kgmv.de.
