Strukt. Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht ist von zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 137 SGB V sowie den hierzu getroffenen Vereinbarungen und Beschlüssen alle zwei Jahre verpflichtend zu erstellen und umfasst die Leistungen nach Art, Inhalt und Qualität der Krankenhäuser. Ziel des Qualitätsberichtes ist es, den Versicherten und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung sowie Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben.
- Beschlussfassung des G-BA zum Strukturierten Qualitätsbericht´
- Veröffentlichung aller strukturierten Qualitätsberichte im Bundesgebiet
Hinweise und Downloads zum Internet Portal Qualitätsbericht (IPQ)
