Krankenhausplanung
Entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, um eine bedarfgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.
Die Bundesländer stellen zur Verwirklichung dieser Ziele Krankenhauspläne und Investitionspläne auf. Hierbei arbeiten die Landesbehörden mit den an der Krankenhausversorgung im Lande Beteiligten eng zusammen. Das betroffene Krankenhaus ist anzuhören. Bei der Krankenhausplanung sind einvernehmliche Regelungen mit den unmittelbar Beteiligten anzustreben. Unmittelbar Beteiligte sind in M-V die Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen, der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft des Landes und die Kommunalen Landesverbände. Beteiligt ist neben den unmittelbar Beteiligten die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Der Krankenhausplan enthält Grundsätze der Krankenhausplanung und weist den Bestand der bedarfsgerechten Krankenhäuser sowie den aktuellen Bedarf, insbesondere nach der Zahl der Planbetten je Disziplin, medizinischen Schwerpunkten, Standorten und Trägerschaft aus. Auf dieser Grundlage stellt er die Prognose der zu erwartenden Entwicklung der einzelnen Disziplinen (Bedarfsprognose) dar und legt die für den Planungszeitraum vorgesehenen Anpassungsmaßnahmen fest. Die nicht in den Plan aufgenommenen Krankenhäuser oder Betten sind nachrichtlich aufzuführen.
Der Krankenhausplan weist auch die Ausbildungsstätten gemäß KHG einschließlich der förderungsfähigen Ausbildungsplätze aus. Im Krankenhausplan ist nachrichtlich anzugeben, für welche Fachgebiete und Teilfachgebiete ein Krankenhaus als Weiterbildungsstätte zugelassen ist.
Die Universitätskliniken sowie die im KHG genannten Krankenhäuser sind in den Plan einzubeziehen, soweit sie der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dienen. Bei Universitätskliniken sind die Aufgaben aus Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Vierter Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.01.2005)
Die niedergelassenen Ärzte, Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern haben unter dem gemeinsamen Dach der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft ein Konzept zur optimalen Versorgung der älter werdenden Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Beide Partner sehen das nunmehr vorgelegte Konzept als Grundlage für die künftige Gestaltung der gemeinsamen medizinischen Versorgung älterer Menschen in M-V.
Geriatriekonzept Mecklenburg-Vorpommern
Geriatrieplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Plan zur Weiterentwicklung eines integrativen Hilfesystems für psychisch kranke Menschen in Mecklenburg-Vorpommern:
