Disease Management Programme (DMP)
Wichtiger Hinweis für Benutzer: Angezeigte Links, die mit einem Schloss gekennzeichnet sind, führen in den internen Bereich, der nur angemeldeten Benutzern zugänglich ist. Bitte beantragen Sie Ihre Zugangsdaten unter info@kgmv.de.
Disease-Management-Programme
DMP sind strukturierte Behandlungsprogramme. Sie sollen dazu beitragen, die medizinische Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. DMP müssen gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Zuständig für Prüfung und Zulassung der einzelnen Programme ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Gemäß der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Bundesebene haben die Partner der Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern für die DMP-Programme jeweils eine Arbeitsgemeinschaft (ArGe) und eine Gemeinsame Einrichtung (GE) geschaffen. Diese - weitgehend personenidentischen - Gremien regeln die Umsetzung der einzelnen DMP-Programme.
Vorsitzende der ArGe und der GE (DMP-Brustkrebs):
Frau Brandt beim VdAK-Landesverband (0385/5216-112)
Vorsitzende der ArGe und der GE DMP (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung und Asthma bronchiale COPD):
Frau Seelig beim AOK-Landesverband (01802/590590-1631)
Eine Übersicht über die Gremienbesetzung der Gemeinsamen Einrichtung/Disease-Managment-Programme (KGMV-Bank) finden Sie hier:
Aktuelle Informationen des G-BA zum DMP finden Sie hier.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es momentan folgende Disease-Management-Programme:
Der Vollständigkeit halber finden Sie eine Übersicht der nachfolgend aufgeführten DMP auch auf der Homepage der KVMV.
1. DMP Mamma
Das gesamte Vertragswerk ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, der KVMV und der KGMV.
Den Vertrag sowie die Anforderungen an die Strukturqualität finden Sie hier.
Den Beitrittsvertrag schließen nur die prädestinierten stationären Einrichtungen mit den Kostenträgern ab. Kooperierende stationäre Einrichtungen müssen mit einer prädestinierten stationären Einrichtung einen Kooperationsvertrag abschließen.
Lesefassung in der Fassung der 4. Änderungsvereinbarung zum Ergänzungsvertrag mit Stand 01.08.09
Verzeichnis "Kooperierende stationäre Einrichtungen" gem. Anlage 2
Anpassung der DMP-Verträge Brustkrebs M-V an die 12. und 13. RS-ÄndVO
Endabgestimmte Qualitätssicherungsanlage zum DMP Brustkrebs
Verzeichnis "Teilnehmende stationäre Einrichtungen am DMP Brustkrebs" gem. § 8 des Vertrages
2. DMP Diabetes mellitus Typ 1
Einige Krankenkassen/ -verbände haben separate zweiseitige Verträge mit der KVMV geschlossen. Die AOK, der IKK Landesverband und der BKK Landesverband haben zwar separate aber inhaltsgleiche Verträge mit der KVMV geschlossen. Krankenhäuser können am DMP Diabetes mellitus Typ 1 teilnehmen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen an die Strukturqualität erfüllen. Dazu müssen sie mit der/dem jeweiligen Krankenkasse/ -verband einen Vertrag abschließen.
Den Vertrag sowie die Anforderungen an die Strukturqualität finden Sie hier.
3. DMP Diabetes mellitus Typ 2
Einige Krankenkassen/ -verbände haben separate zweiseitige Verträge mit der KVMV geschlossen. Die AOK, der IKK Landesverband und der BKK Landesverband haben zwar separate aber inhaltsgleiche Verträge mit der KVMV geschlossen. Krankenhäuser können am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen an die Strukturqualität erfüllen. Dazu müssen sie mit der/dem jeweiligen Krankenkasse/ -verband einen Vertrag abschließen.
Den Vertrag sowie die Anforderungen an die Strukturqualität finden Sie hier.
- AOK
DMP Vertrag Dia. Typ 2 zwischen AOK und KVMV vom 25.11.2003
Die Anforderungen an die Strukturqualität finden Sie hier. - Landesverband der IKK
DMP Vertrag Dia. Typ2 zwischen IKK-LV und KVMV vom 25.06.2003
Die Anforderungen an die Strukturqualität sind analog zum AOK-Vertrag. - Landesverband der BKK
DMP Vertrag Dia. Typ2 zwischen BKK-LV und KVMV vom 25.11.2003
Die Anforderungen an die Strukturqualität sind analog zum AOK-Vertrag
4. DMP Koronare Herzkrankheit
Die Landesverbände der BKK und IKK haben einen zweiseitigen DMP-Vertrag mit der KVMV (Dieser Vertrag kann bei der/dem Krankenkasse/ -verband angefordert werden) geschlossen. Die AOK ist diesem Vertrag beigetreten.
Den Vertrag sowie die Anforderungen an die Strukturqualität finden Sie hier.
DMP COPD - Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung und Asthma bronchiale
Vereinbarung über die Strukturierten Behandlungsprogramme
Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA (Link zur KGMV-Info Nr. 176/05 v. 22.07.2005)
