gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.
Um für unsere Mitglieder an dieser Stelle so aktuell wie möglich zu sein, verlinken wir die Nachrichten direkt auf der Seite der G-BA.
- Aktuelle Neuigkeiten des gemeinsamen Bundesauschusses
- Mindestmengen/ Richtlinien des gemeinsamen Bundesauschusses
- Beschlüsse zur Richtlinie "Vereinbarungen über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern"
- Richtlinien über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
- Richtlinien zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gem. § 137c SGB V
- Zusammenfassende Berichte des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 7 SGB V Krankenhausbehandlung
- Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V
- Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss
